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   BGH, 14.06.1972 - IV ZR 62/71   

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https://dejure.org/1972,1367
BGH, 14.06.1972 - IV ZR 62/71 (https://dejure.org/1972,1367)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1972 - IV ZR 62/71 (https://dejure.org/1972,1367)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1972 - IV ZR 62/71 (https://dejure.org/1972,1367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Genereller Änderungsvorbehalt - Rentenleistung - Zustimmung des Versicherungsnehmers - Satzung der Versorgunngsanstalt - Neue Satzung

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    Alte Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1972, 827
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus BGH, 14.06.1972 - IV ZR 62/71
    Die Vorinstanzen haben im Anschluß an die Entscheidung BGHZ 48, 35, 41 zutreffend dargelegt, daß der den Rentenansprüchen zugrunde liegende privatrechtliche Versicherungsvertrag zwischen der Beklagten und dem Bediensteten selbst als Versicherungsnehmer geschlossen worden ist.

    Aus der rechtlichen Einordnung in BGHZ 48, 35 folgt zugleich, daß das Versicherungsverhältnis unter der Herrschaft der alten Satzung nicht als Gruppenversicherung anzusehen war.

  • BGH, 22.09.1971 - IV ZR 15/70

    Zusatzrente - Satzungsänderung - Abfindungssumme - Beendigung - Änderung der

    Auszug aus BGH, 14.06.1972 - IV ZR 62/71
    Der erkennende Senat hat diese Auffassung in seinem gegen die Beklagte ergangenen Urteil vom 22. September 1971 (IV ZR 15/70 = VersR 1971, 1116) bestätigt.
  • BGH, 23.02.1977 - IV ZR 75/76

    Änderungsvorbehalt - AGB - Versorgungsanstalt - Tarifvertragspartei

    Das VersicherungsVerhältnis kommt durch die vom Arbeitgeber vorgenommene Anmeldung bei der Beklagten zustande; dieser handelt dabei als rechtsgeschäftlicher Vertreter des Arbeitnehmers; die hierfür erforderliche Vollmacht wird dadurch erteilt, daß der Arbeitnehmer von der Anmeldung Kenntnis erhält und sie stillschweigend geschehen läßt (BGHZ 48, 35; BGH VersR 1971» 1116; 1972, 827).

    Aus der privatrechtlichen Natur des Versieherungs- Verhältnisses folgt, daß es zu einer Änderung der vertraglichen Verpflichtungen einer rechtsgeschäftlichen Einigung zwischen der Beklagten und dem versicherten Arbeitnehmer bedarf (BGH VersR 1972, 827).

    Die Frage, ob durch eine Änderung des für das Arbeitsverhältnis maßgeblichen Ver sorgungstarifvertrages dergestalt in die bereits mit der Beklagten bestehenden Versicherungsverhältnisse eingegriffen werden kann, daß für den alten Versicherungsnehmer Ansprüche auf Versicherungsleistung entfallen, die ihm beim Abschluß des Vertrages mit der Beklagten durch die damals geltende Satzung zugesichert worden waren, hat der Senat im Urteil vom 14. Juni 1972 (VersR 1972, 827) dahingestellt gelassen.

    daß ein derartiger von den Tarifpartnern beabsichtigter Eingriff seinen Niederschlag unmißverständlich in einer ausdrücklichen Bestimmung des Tarifvertrags gefunden hat (BGH VersR 1972, 827).

    Wenn der Sinn einer Tarifvertragsklausel erst durch Auslegung erschlossen werden muß, dann handelt es sich bei ihr nicht um eine "ausdrückliche" und "unmißverständliche" Bestimmung, wie sie im Urteil des Senats vom 14. Juni 1972 (VersR 1972, 827) vorausgesetzt wird.

  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    a) Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGHZ 48, 35, 41; BGH Urteile vom 22. September 1971 - IV ZR 15/70 - VersR 1971, 116, 117; vom 14. Juni 1972 - IVa ZR 62/71 - VersR 1972, 827, 828; vom 23. Februar 1977 - IV ZR 75/76 - VersR 1977, 446; vom 16. Oktober 1985 - IVa ZR 154/83 - LM VAP-Satzung Nr. 6 = BB 1986, 880 = VersR 1986, 142 zu III, dort allerdings zur Satzung der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost; vom 6. Mai 1987 - IVa ZR 245/85 - VersR 1987, 724 zu I 2 a) kommt der Satzung der Beklagten die Bedeutung Allgemeiner Versicherungsbedingungen zu.

    Allerdings hat der frühere IV. Zivilsenat in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH Urteil vom 22. September 1971 - IV ZR 15/70 - VersR 1971, 1116, 1117 re. Sp. unten; vom 14. Juni 1972 - IV ZR 62/71 - VersR 1972, 827, 828 li. Sp. Mitte; vom 23. Februar 1977 - IV ZR 75/76 - VersR 1977, 446 zu II) hohe Anforderungen an die Bestimmtheit eines solchen Vorbehaltes gestellt.

  • BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80

    Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen

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